
Unsere Leistungen werden privat oder über die Pflegeversicherung finanziert. Wir sind gem. § 45b / 45c SGB XI ein von der Stadt Düsseldorf anerkannter Betreuungsdienst und können bereits ab Pflegestufe 1 direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Im Angebotsfinder des Landes NRW
Erfahren Sie mehr über die steuerliche Absetzbarkeit und unsere Kostengestaltung:

Kosten für unser Betreuungsangebot zu Hause -
in Düsseldorf und Umgebung
Steuerliche Absetzbarkeit
Aufwendungen für unsere haushaltnahen Dienste können von der Steuer abgesetzt werden:
Seit dem 01.01.2009 sind nach dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen diese steuerlich abzugsfähig. Die Förderung beträgt 20% der Aufwendungen von bis zu EUR 20.000, höchstens aber EUR 4.000 pro Jahr. Dies sollte in jedem individuellen Fall gesondert geprüft werden.
Bitte beachten Sie, dass unsere Dienstleistung bei Barzahlung nicht von der Steuer absetzbar ist.
Transparent und Fair
Nur die tatsächlich in Anspruch genommenen Besuche werden in Rechnung gestellt, ohne bindende Vertragslaufzeit.
Wir haben einen festen Stundenpreis, auch am Wochenende, unabhängig von den gebuchten Leistungen. (ggf. zuzüglich Anfahrtspauschale)
Dazu ist es in allen Bundesländern möglich den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat auch bei CURAMUS zu nutzen. Dies gilt für alle Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 1.
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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und antworten Ihnen Werktags
binnen 24 Stunden.
Sie erreichen uns montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr unter