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Preise | CURAMUS Betreuungsservice

Unsere Leistungen werden privat oder über die Pflegeversicherung finanziert. Wir sind gem. § 45b / 45c SGB XI ein von der Stadt Düsseldorf anerkannter Betreuungsdienst und können bereits ab Pflegestufe 1 direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. 

Im Angebotsfinder des Landes NRW

Erfahren Sie mehr über die steuerliche Absetzbarkeit und unsere Kostengestaltung:

Zuverlässig - Diskret - Niveauvoll - Engagiert - mit Respket

Kosten für unser Betreuungsangebot zu Hause -
in Düsseldorf und Umgebung

Steuerliche Absetzbarkeit

Aufwendungen für unsere haushaltnahen Dienste können von der Steuer abgesetzt werden:

Seit dem 01.01.2009 sind nach dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen diese steuerlich abzugsfähig.

 

Die Förderung beträgt 20% der Aufwendungen von bis zu EUR 20.000, höchstens aber EUR 4.000 pro Jahr. Dies sollte in jedem individuellen Fall gesondert geprüft werden.

Bitte beachten Sie, dass unsere Dienstleistung bei Barzahlung nicht von der Steuer absetzbar ist.

Transparent und Fair

Nur die tatsächlich in Anspruch genommenen Besuche werden in Rechnung gestellt, ohne bindende Vertragslaufzeit.

 

Wir haben einen festen Stundenpreis, auch am Wochenende, unabhängig von den gebuchten Leistungen. (ggf. zuzüglich Anfahrtspauschale)

 

Dazu ist es in allen Bundesländern möglich den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat auch bei CURAMUS zu nutzen. Dies gilt für alle Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 1.

Kontakt

Sie erreichen uns montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr unter 0211 20 57 58 35 

Danke für Ihre Eintragung bei uns!

Häufig gestellte Fragen
zur Seniorenbetreuung in Düsseldorf

Welche Leistungen werden von der Pflegekasse übernommen?

Leistungen wie die Alltagsbegleitung oder Unterstützung im Haushalt können über den Entlastungsbetrag oder andere Pflegeleistungen finanziert werden. Wir beraten Sie gerne dazu.

Kann die Betreuung steuerlich abgesetzt werden?

Ja, in vielen Fällen können Betreuungsleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Sprechen Sie hierzu mit einem Steuerberater.

Gibt es finanzielle Zuschüsse für die Betreuung?

Ja, Leistungen wie Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe können über den Entlastungsbetrag (125 Euro monatlich) von der Pflegekasse finanziert werden.

Kann CURAMUS bei der Klärung von Kosten mit der Pflegekasse unterstützen?

Ja, wir beraten Sie zu möglichen Zuschüssen und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Ihrer Pflegeversicherung.

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