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Werden Unterstützungsangebote von der Pflegekasse finanziert?

Autorenbild: Tatjana NikolicTatjana Nikolic

Aktualisiert: 13. Dez. 2024


Entlastungsleistungen ab Pflegegrad 1
Entlastungsleistungen ab Pflegegrad 1

Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen oder bei Behördengängen – pflegebedürftige Menschen, die in ihrem Zuhause leben und auch ihre Angehörigen, freuen sich über jede Entlastung im Alltag. Unterstützungsangebote im Alltag sind vielfältig und richten sich nicht nur an pflegebedürftige Menschen, sondern auch an pflegende Angehörige. Unterstützungsangebote im Alltag sind zum Beispiel:


● Einzelbetreuung

● Hilfe im Haushalt

● Begleitung beim Einkaufen

● Begleitung bei Behörden-, Arzt- oder Kirchgängen

● Pflege von Sozialkontakten

● Begleitung zu Kultur- und Freizeitangeboten


Aber wussten Sie schon, dass Kosten für diese Dienstleistungen von der Pflegeversicherung erstattet werden können?


Bereits ab dem Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf 125 Euro im Monat. Insgesamt stehen Ihnen somit 1.500 Euro pro Jahr zur Verfügung. Wird diese Summe nicht ganz verbraucht, kann der Rest auch im folgenden Kalenderhalbjahr genutzt werden.

Es reicht bereits der Pflegegrad 1, um einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag geltend zu machen. Wer in den Pflegegraden 2 bis 5 eingestuft ist, kann zudem bis zu 40 Prozent der ambulanten Sachleistungsansprüche verwenden und damit unterschiedliche Unterstützungsangebote im Alltag finanzieren. Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse informieren.


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